Erbschaftsmediation

Das Thema Erbe ist ein sehr emotionales, denn es hat natürlich immer auch etwas mit dem Tod zu tun. Entweder ist ein geliebter Mensch gestorben, so dass der Erbfall schon eingetreten ist, und man - mehr oder weniger freiwillig - Teil einer Erbengemeinschaft geworden ist. Oder Sie wollen selbst Ihre Nachfolge regeln, das bedeutet, sich mit der eigenen Sterblichkeit / Endlichkeit auseinandersetzen zu müssen. Das fällt sicherlich niemandem von uns besonders leicht. Wenn Sie neben privatem Vermögen sogar noch einen Betrieb haben, den Sie vielleicht sogar selbst gegründet, geleitet und aufgebaut haben, dann wird es Ihnen an dieser Stelle sicherlich noch schwerer fallen, die Zügel aus der Hand zu geben. 

Erbauseinandersetzung - Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft ist naturgemäß eine Verbindung auf Zeit, denn sie ist per Gesetz von Anfang an auf Auseinandersetzung ausgelegt. Leider machen es uns die Verstorbenen bei der Auseinandersetzung aber nicht immer ganz leicht, denn oft enthalten Testamente Regelungen, die nicht oder so nicht umsetzbar sind oder zu ungenau sind. Dann kann die Auseinandersetzung etwas schwieriger werden. Es kann natürlich auch sein, dass die Miterben - seien sie Erben aus Testament oder aus gesetzlicher Erbfolge - sich untereinander nicht grün sind, vielleicht gar keine Kontakt miteinander haben wollen, dann wird eine Auseinandersetzung extrem schwierig. Leider bietet das Gesetz an dieser Stelle tatsächlich auch keine wirklich guten Lösungen an. Der Gesetzgeber kennt nur die (Zwangs-)Versteigerung von Sachwerten, die notfalls sogar im Wege der Teilungsversteigerung erzwungen werden kann, und die Aufteilung von Geldwerten im Wege der Teilungsklage. Daneben bietet der Gesetzger eine Reihe - in der Praxis nur schwer durchsetzbare - Auskunftspflichten an. Dieser Weg führt selten zu befriedigenden Ergebnissen. Am ende profitiert nur einer, nämlich der Anwalt. Wenn Sie das vermeiden wollen, dann behalten Sie die Zügel in der Hand und regeln mit allen Betroffenen gemeinsam im Wege der Mediation, wie das Erbe auseinandergesetzt werden soll. Und glauben Sie mir, ich habe in 15 Jahren Tätigkeit schon sehr kreative Auseinandersetzungen gesehen, mit denen zu Beginn niemand der Beteiligten auch nur im Entferntesten gerechnet hätte. Wenn alle Interessen gehört und berücksichtigt werden, dann ist nichts mehr unmöglich ......

Lebzeitige Nachfolgeregelung - Vorweggenommene Erbfolge

Wenn Sie sich entschließen, Ihre eigene Nachfolge nicht dem Zufall zu überlassen und selbst eine gute Regelung zu treffen, dann kann Ihnen auch an dieser Stelle die Mediation hilfreich sein. Alle Beteiligten können gemeinsam ihre gegenseitigen Interessen ergründen und hören und auf dieser Basis dann Vereinbarungen treffen, die am Ende keine enttäuschten Verlierer hinterlassen. Trauen Sie sich - für Ihre Liebsten - einen kleinen Moment mit mir zusammen über Ihren eigenen Tod nachzudenken, um danach - wenn alles Wichtige gut geregelt ist - wieder mit einem guten Gefühl in eine hoffentlich noch lange Zukunft zu blicken. 

Betriebsübergabe

Sie haben einen Betrieb gegründet, Durststrecken hinter sich gebracht, den Betrieb in sicheres Fahrwasser und dann auf Erfolgskurs gebracht? Dann können Sie sehr stolz auf sich sein, denn das bedeutet eine Menge Disziplin, Verantwortung und ein bisschen Glück. Oder haben Sie einen gut etablierten Familienbetrieb übernommen? Dann mussten Sie sich vermutlich als Junior gegen einen Senior behaupten, die Gratwanderung zwischen Tradition und Moderne begleiten und verantworten und sich vermutlich mit vielen, dem Generationenwechsel kritisch gegenüberstehenden, Kunden auseinandersetzen. Auch in diesem Fall, können Sie sehr stolz auf sich sein. Oder haben Sie gar ein großes finanzielles Risiko auf sich genommen und einen bestehenden Betrieb gekauft? Dann werden Sie vermutlich nach einigem Bangen und Hoffen erlebt haben, dass Ihr Investieren sich als gute Entscheidung herausgestellt hat. Auch das ein guter Grund, stolz auf sich zu sein. 

Und nun merken Sie, dass Ihre Zeit als Firmeninhaber so ganz langsam abläuft. Das allein tut der Unternehmerseele schon weh, nicht sicher zu wissen, dass der Betrieb in guten Händen ist, erschwert es den meisten Betriebsinhabern ganz enorm, loszulassen. Bei diesem Prozess bietet Ihnen die Mediation die einmalige Chance, auch im Übergabeprozess Herr im Ring zu bleiben und Ihre Interessen berücksichtigt zu sehen. Sie können dafür sorgen, dass Ihr Betrieb in Ihrem Sinne weiter geführt wird, Ihre Mitarbeiter weiter beschäftigt werden und Sie sorglos Ihren wohlverdienten Ruhestand genießen können. Denn vielleicht hat das Leben ja dann doch noch mehr zu bieten als nur Arbeit .....